Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Erste Frage, wann spricht man, in welchem Kontext, von einem Omnimodofakturus?
Was ist das und was ist regelmäßig die Konsequenz, wenn der Täter als ein solcher gekennzeichnet werden kann?
Wenn wir sagen können, der Täter ist ein Omnimodofakturus.
Was bedeutet Omnimodofakturus?
In welchem Zusammenhang kommt dieser Begriff vor und was bedeutet er dann?
Er kommt so natürlich nicht in der Klausur vor, sondern Sie werden ihn verwenden in der Klausur.
Aber welche Konstellation ist damit gemeint und was ist die Konsequenz dann daraus?
Der Täter ist bereits fest zur Tat entschlossen und es kommt keine Anstöpfung mehr infrage, höchstens eine psychische Beihilfe.
Also sehr schön, es geht hier um ein Terminus aus dem Bereich der Anstiftungsdogmatik.
Wenn wir einen Täter haben, der schon fest zur Tat entschlossen ist, bevor der potenzielle Anstifter sich mit ihm in Verbindung setzt,
dann kann er nicht mehr angestiftet werden. Warum? Weil Anstiften bedeutet hervorrufendes Tatentschluss.
Das ist ein Tatentschluss, der schon besteht, kann nicht mehr hervorgerufen werden.
Das heißt, ich kann den nicht mehr anstiften. Der Kollege sagt richtig, ich kann allenfalls vielleicht psychische Beihilfe leisten.
Zur psychischen Beihilfe werden wir heute ohnehin dann noch näher kommen.
Zweitens, welche Konstellation ist mit dem Begriff Aufstiftung gemeint?
Wie ist sie rechtlich zu bewerten? Wie sieht also ein Sachverhalt aus, in dem es um Aufstiftung geht?
Und was ist bei diesen Aufstiftungsfällen zu diskutieren?
Naja, wenn man quasi einen Aumimodus facturus für einen Grunddelikt hat, jemand, der also…
Okay, Besserwürfung? Gut.
Wenn wir einen Aumimodus facturus für einen Grunddelikt haben, also jemanden, der zu einer Grundtat bereits fest entschlossen ist,
und wir überreden ihn dazu, eine entsprechende qualifizierte Detekt stattdessen zu begehen,
dann sind wir im Bereich der Aufstiftung.
Ist sie richtig zu bewerten?
Nun ja, entweder als Anstiftung zu einem qualifizierten Delikt, das ist aber strittig, oder aber zumindest als psychische Beihilfe.
Genau, also wenn ich den, der zum Grunddelikt entschlossen ist, zur Qualifikation sozusagen bringe,
ist eben die Frage, kann ich ihn zu diesem Gesamtgeschehen anstiften,
so die Rechtsprechung und teile Literatur, mit dem Argument, die Qualifikation ist,
deswegen ist das ein eigener Tatbestand eben nicht nur etwas, was so den Strafrahmen betrifft,
sondern das ist wirklich ein eigenständiges Unrecht, und zu diesem neuen Gesamtunrecht kann ich ihn auch anstiften,
während die Gegenauffassung eben sagt, ich kann ihn nur zu irgendwelchen Dingen anstiften,
die für sich gesehen eigenständiges Unrecht wirklich isoliert sozusagen sind,
aber zu diesem neuen Gesamtgeschehen kommt nur noch eine psychische Beihilfe in Betracht.
Was ist dem gegenüber mit der Abstiftung gemeint, das kann man sich relativ leicht erschließen,
und wie ist diese Abstiftung zu behandeln?
Was muss man da vielleicht auch für Konstellationen dann im Detail unterscheiden?
Vielleicht mal hier aus diesem Block, was ist mit Abstiftung gemeint?
Sie haben gerade so ein wissendes Gesicht aufgesetzt.
Naja, ich habe überlegt, die Abstiftung heißt, dass er ein weniger dann verwirklicht.
Also quasi, er möchte eigentlich eine qualifizierte Körperverletzung begehen, zum Beispiel,
und dann sagt eben der Anstifter, hey, du machst halt weniger, und dann begeht er nur eine einfache Körperverletzung.
Also ich bringe ihn dazu, ein weniger zu tun, er ist zu einem qualifizierten Delikt zum Beispiel entschlossen,
ich bringe ihn dazu, nur das Grunddelikt zu begehen.
Ja, und was hat es für Konsequenzen für den, der ihn dazu redet, wie ist das zu behandeln bei dem?
Das ist straffrei.
Das ist im Ergebnis wahrscheinlich meistens straffrei, nur die Begründungswege differieren,
also es ist sicherlich keine Anstiftung, weil er ja auch zum Grunddelikt dann schon entschlossen war.
Warum ist es keine Beihilfe, welche Beihilfe könnte es sein, und wann ist es die oder wann nicht, oder warum nicht?
Es könnte eine psychische Beihilfe sein, und warum? Da bin ich überfragt.
Also es könnte eine psychische Beihilfe sein, wir hatten aber gesagt, psychische Beihilfe ist es wohl nur dann,
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:25:25 Min
Aufnahmedatum
2014-06-16
Hochgeladen am
2014-06-17 13:38:36
Sprache
de-DE